Verhinderungspflege beantragen: 3.539€ pro Jahr nutzen
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Genau dafür gibt es Verhinderungspflege – eine Leistung der Pflegekasse, für die seit dem 01.07.2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539€ pro Jahr bereitsteht. Doch viele Pflegefamilien wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Verhinderungspflege beantragen und optimal nutzen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 2). Wenn Ihre private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung nicht pflegen kann, zahlt die Pflegekasse einen Ersatzpfleger. So entlastet die Verhinderungspflege pflegende Angehörige und sichert die Betreuung des Pflegebedürftigen.
Wer hat Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (2–5)
- Sie werden zu Hause von einer Privatperson gepflegt
- Die Pflegeperson muss die Pflege zeitweilig unterbrechen (Urlaub, Krankheit, Erschöpfung)
Gut zu wissen: Die früher geforderte Vorpflegezeit von 6 Monaten ist seit dem 01.07.2025 entfallen – Verhinderungspflege kann sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden.
Wie viel Geld gibt es?
Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539€ pro Jahr. Das sind rechnerisch rund 295€ pro Monat:
- Pflegegrad 2–5: 3.539€ gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzbar
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder füllen Sie einen Antrag aus. Sie brauchen keine großen Formalitäten – ein einfaches Schreiben reicht oft aus.
Schritt 2: Finden Sie eine Ersatzpflegeperson
Das kann ein Freund, ein Familienmitglied oder ein professioneller Pflegehelfer sein. Auch Profis von Pflegediensten sind möglich.
Schritt 3: Reichen Sie die Rechnung ein
Nach der Betreuung reichen Sie die Rechnung und eine Bescheinigung der Pflegeperson bei Ihrer Pflegekasse ein.
Verhinderungspflege und §45b – zwei getrennte Töpfe
Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag nach §45b (131€ pro Monat) sind getrennte Budgets mit getrennten Zwecken. Die Verhinderungspflege bezahlt die Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt. Der §45b-Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe) sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege – für Verhinderungspflege darf er nicht eingesetzt werden.
Praktisch bedeutet das: Sie können beide Töpfe parallel nutzen – die Verhinderungspflege (3.539€ pro Jahr, gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege) für die Vertretung Ihrer Pflegeperson und zusätzlich jeden Monat den §45b-Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung.
Tipps für die Praxis
- Planen Sie rechtzeitig: Beantragen Sie Verhinderungspflege 2–3 Monate vorher.
- Nutzen Sie Ihre Ansprüche: Viele Pflegefamilien schöpfen ihre 3.539€ nicht aus – verschenken Sie kein Geld!
- Digitale Lösungen nutzen: Apps wie AlltagsEngel vermitteln schnell geprüfte Betreuungskräfte, die Verhinderungspflege abrechnen können.
- Kombinieren Sie mit anderen Leistungen: Häusliche Krankenpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden.
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege mehrmals im Jahr nutzen?
Ja, solange der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539€ (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen) nicht überschritten wird.
Ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Ja, wenn die Pflegeperson diese als Einkommen versteuert.
Was passiert mit ungenutztem Geld?
Das Geld verfällt am Ende des Jahres – daher sollten Sie Ihre Ansprüche nutzen!
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